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Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen in gewerblichen Großküchen nach neuen VDI 2052

  • Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen
    Damit die RLT-Anlagen diese Aufgaben erfüllen, werden folgende Anforderungen an die einzelnen Komponenten, Anlagenkonzepte und Wartung gestellt:
  • Abluftströme sollten auf unterschiedliche Anlagen zweckmäßig aufgeteilt werden. Die Abluft aus den Bereichen Kochen, Garen, Braten, Gemüse- und Fleischzubereitung können in einer Abluftanlage zusammengefasst werden. Das Gleiche gilt für die übrigen Räume wie Lager, Sozialräume etc.
  • Es müssen zweistufige Filter mit einem Vorfilter mindestens der Klasse M5 und einem Hauptfilter mindestens der Klasse F7 (besser F9) nach VDI 3803 Blatt 4 verwendet werden.
  • Außen- und Zuluftanlagen müssen aus hygienischen Gründen aus glattem Material hergestellt sein.
  • Aus den Ab- und Fortluftleitungen sowie deren Verbindungen darf kein Aerosolat austreten. Um dies zu verhindern, wird in der Regel verzinktes Stahlblech oder Chromnickelstahl 1.4301 verwendet. 
  • Die Bilanz aller Luftvolumenströme im gesamten Küchenbereich sollte ausgeglichen sein.
  • Für Hygienekontrollen müssen Revisionsöffnungen angeordnet werden. 
  • Der Betreiber von Lüftungsanlagen ist dafür verantwortlich, dass sich alle relevanten Bauteile in einem funktionsfähigen sowie technisch und hygienisch einwandfreien Zustand befinden. 

  • Aufgaben von RLT-Anlagen für Großküchen
    In Küchenbereichen müssen Zu- und Abluftanlagen so installiert sein, dass keine hygienisch bedenkliche Luft zugeführt wird oder nachströmen kann. Deshalb definiert die Richtlinie VDI 2052 Blatt 1 Anforderungen an die Hygiene. Aus Sicht der Hygiene besteht die Aufgabe von RLT-Anlagen für Küchen darin, die Kontamination von Lebensmitteln bei der Zubereitung, Lagerung und Verteilung durch die zuströmende Luft zu verhindern. Auch wird durch RLT-Anlagen vermieden, dass Geruchs-, Schad- und andere gasförmige Stoffe undefiniert abströmen.
  • Spülmaschinenabluft und die bei Spülmaschinen anfallenden Wrasen sollten unmittelbar in der Nähe der Spülmaschine durch eine Abluftanlage erfasst und möglichst separat abgeführt werden.
  • Zuluftanlagen sollten so gestaltet werden, dass durch die Luftansaugung, -aufbereitung, -förderung, -verteilung und -erbringung keine hygienischen Belastungen entstehen. Die Zulufthygiene ist in der Richtlinie VDI 6022 geregelt.